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Blockheizkraftwerke (BHKW)

Blockheizkraftwerke wandeln chemische Energie in elektrischen Strom und Wärme um und arbeiten nach dem Prinzip der Kraft- Wärme- Kopplung.  Ein mit Öl oder Gas  betriebener Motor treibt einen Generator an, der den Strom produziert. Hierbei gibt der Motor über das Abgas und die Motorkühlung Wärme ab. Diese Wärme wird über Wärmeübertrager für Heizzwecke verwendet. Der Vorteil ist, dass durch die Verwendung der Wärme, der Wirkungsgrad erheblich höher als bei konventionellen Stromerzeugungsanlagen ist. Dies wird im nebenstehenden Schaubild deutlich dargestellt.

 

Bei der Auslegung unterscheidet man zwei Betriebsweisen. Beim stromorientierten Anlagenbetrieb wird die KWK- Anlage nach den elektrischen Bedarfswerten ausgelegt. Ein Wärmeüberschuss kann nur in begrenzten Mengen über Pufferspeicher gespeichert werden und muss andernfalls in Rückkühleinrichtungen "vernichtet" werden. Man nennt diese Betriebsweise auch Inselbetrieb. Beim wärmeorientierten Anlagenbetrieb erfolgt die Auslegung nach den thermischen Bedarfswerten. Die je nach dem Betriebszustand zu hohe oder zu niedrige Einspeisung in das elektrische Netz kann durch Rückspeisung bzw. Bezug aus dem öffentlichen Netz ausgeglichen werden. An dieser Stelle muss mit dem Energieversorgungsunternehmen über die Einspeisevergütung verhandelt werden. Erfahrungsgemäß wird die beste Wirtschaftlichkeit erzielt, wenn das BHKW wärmegeführt ausgelegt wird.

 

Die Leistungen der ausgewählten BHKW- Module werden in eine thermische Jahresdauerlinie eingezeichnet. Bei dieser geordneten Jahresdauerlinie sind die verfügbaren Wärmeleistungen nach der Höhe sortiert und mit einer Linie dargestellt. Wenn nun die Leistungen der einzelnen BHKW- Module eingetragen und die Schnittpunkte mit der Jahresdauerlinie gebildet werden kann die maximale Laufzeit der einzelnen Module ermittelt werden. Eine lange  Laufzeit ist  essentiell für einen wirtschaftlichen Betrieb des BHKW´s.

 

Für den Betrieb von BHKW´s gelten verschiedene Rahmenbedingungen die bei  Wirtschaftlichkeits- betrachtungen berücksichtigt werden müssen. Ein wichtiger Punkt bei der Einspeisung in das öffentliche Netz ist natürlich die Vergütung.

 

 

Schaubild zur Energieeinsparung bei Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung. Quelle: Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.
 
Geordnete Jahresdauerlinie 
 
Netzbetreiber sind verpflichtet, zuschlagsberechtigte KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den in diesen Anlagen erzeugten KWK-Strom vorrangig abzunehmen. Die Verpflichtung trifft den Netzbetreiber, zu dessen technisch für die Aufnahme geeignetem Netz die kürzeste Entfernung zum Standort der KWK-Anlage besteht.


Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren und ein Zuschlag zu entrichten. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart, zuzüglich dem nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften, ansonsten nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird. Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig, im jeweils vorangegangenen Quartal.

 

Desweiteren haben Betreiber einer Kraft- Wärme- Kopplung unter Umständen Anspruch auf Förderung durch das KWK- Gesetz bzw. das Energieeinspargesetz (EEG) wenn es sich um einen regenerativen Energieträger wie Biogas handelt. Nach dem neuen KWKG ist eine Förderung von bis 5,11 Cent/kWh und einer Dauer von bis zu 10 Jahren vorgesehen.

 

Darüber hinaus gelten die steuerlichen Regelungen, nach denen auch hier noch einmal gespart werden kann, wenn der Wirkungsgrad 70 % übersteigt.

Mit der Installation eines BHKW´s zeigen sie Verantwortung dem Klima gegenüber und sparen dabei bares Geld. Sollten Sie sich für eine Anschaffung interessieren können wir Ihnen gern ein Planungsangebot machen.






 
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